Die Excel-Anwendung Sozialauswahl 2009 ist brandaktuell um die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19.01.2010 ergänzt worden (AZ C 555/07: Europa-Rechtswidrigkeit des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB). Damit können die Anwender nunmehr optional die Kündigungsfristen unter Einbeziehung des EuGH-Urteils berechnen. Außerdem wurde die Anwendung um die aktuellen Regelungen des Insolvenz-Ordnung (InsO) für die Bestimmung der Sozialpunkte und der Berechnung von Abfindungen ergänzt. Weitere Informationen finden Sie hier.