Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2013, Teil I, Nr. 64) am 30. Oktober 2013 ist die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge in Kraft getreten. Sie soll laut des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung NRW bestehende Rechtunsicherheiten ausräumen und den Beschäftigten sowie sein Recht auf Selbstbestimmung noch stärker in den Fokus der arbeitsmedizinischen Vorsorge rücken.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die arbeitsmedizinische Vorsorge.
Einer unserer Kunden hat uns eine zusammenfassende Darstellung der Änderungen der neuen Verordnung zur Verfügung gestellt.