AMEVIS Anwenderinfo zur ArbMedVV

Die „Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) vom 18.12.2008 (BGBl I, S. 2768) führt verschie­dene  staatliche Verord­nungen und Vorschriften in der UVV „Arbeits­medi­zi­nische Vorsorge“ (BGV A4) der Unfallversicherungsträger zusammen (Rechts­über­sicht­lichkeit und -vereinfachung, Transparenz, Wegfall von Doppelregelungen).

Sämtliche Vorschriften zur  Arbeitsmedizinische Vorsorge wurden systematisch zusammengeführt, die entsprechenden Vorschriften in anderen Arbeitsschutzver­ord­nungen aufgehoben und durch gezielte Verweisungen auf die ArbMedVV ersetzt.

In einer AMEVIS Anwenderinformation stellen wir Ihnen die wichtigsten Regelungen vor. Der Text wurde uns freundlicherweise von einem Kunden zur Verfügung gestellt.