Die „Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) vom 18.12.2008 (BGBl I, S. 2768) führt verschiedene staatliche Verordnungen und Vorschriften in der UVV „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ (BGV A4) der Unfallversicherungsträger zusammen (Rechtsübersichtlichkeit und -vereinfachung, Transparenz, Wegfall von Doppelregelungen).
Sämtliche Vorschriften zur Arbeitsmedizinische Vorsorge wurden systematisch zusammengeführt, die entsprechenden Vorschriften in anderen Arbeitsschutzverordnungen aufgehoben und durch gezielte Verweisungen auf die ArbMedVV ersetzt.
In einer AMEVIS Anwenderinformation stellen wir Ihnen die wichtigsten Regelungen vor. Der Text wurde uns freundlicherweise von einem Kunden zur Verfügung gestellt.